Das Landespflegegeld Bayern beträgt 2027 wie schon 2026 500 Euro pro Jahr. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Zahlung für 2027 kommt bis 31. Januar 2028. Den Antrag stellst du beim Landesamt für Pflege in Amberg.

  • Höhe: 500 Euro pro Pflegegeldjahr, seit 2026 halbiert (vorher 1.000 Euro).
  • Pflegegeldjahr ist das Kalenderjahr, also 1.1. bis 31.12.2027.
  • Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher und Hauptwohnsitz in Bayern.
  • Antragsfrist für 2027: 31. März 2028. Ein einmaliger Antrag gilt für die Folgejahre weiter.
  • Steuerfrei und frei verwendbar, keine Anrechnung auf Bürgergeld vorgesehen.

Was ist das Landespflegegeld Bayern?

Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen. Es kam 2018 und soll das Selbstbestimmungsrecht stärken. Die Leistung hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab.

Wofür ist das Geld gedacht?

Du kannst das Landespflegegeld frei verwenden. Viele geben es als Anerkennung an pflegende Angehörige weiter oder bezahlen kleine Hilfen im Alltag. Einen Nachweis über die Verwendung verlangt das Landesamt nicht.

Welche Rechtsgrundlage gilt?

Grundlage ist das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) vom 24. Juli 2018. Art. 2 regelt Anspruch und Höhe, Art. 3 den Antrag. Die Halbierung beruht auf dem Änderungsgesetz vom 23. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026.

Was ist der Unterschied zum Pflegegeld der Pflegekasse?

MerkmalLandespflegegeld BayernPflegegeld der Pflegekasse
TrägerFreistaat Bayerngesetzliche oder private Pflegeversicherung
Höhe500 Euro pro Jahrmonatlich je nach Pflegegrad
Pflegegradab 2ab 2
Häusliche Pflege nötignein, auch im Pflegeheimja, nur bei Pflege zu Hause
Verwendungfreizur Sicherstellung der Pflege
AntragLandesamt für PflegePflegekasse

Beide Leistungen gibt es nebeneinander. Die Pflegekasse rechnet das Landespflegegeld nicht auf das Pflegegeld an.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die pflegebedürftige Person braucht an mindestens einem Tag im Pflegegeldjahr Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5. Festgestellt hat ihn die Pflegekasse, die private Pflegeversicherung oder der Sozialhilfeträger. Am letzten Tag des Pflegegeldjahres muss der Hauptwohnsitz oder die einzige Wohnung in Bayern liegen. Außerdem ist ein Antrag beim Landesamt für Pflege nötig.

Welcher Pflegegrad ist nötig?

Du brauchst mindestens Pflegegrad 2. Es reicht, wenn er an einem einzigen Tag im Jahr vorliegt. Wer zum Beispiel im Dezember 2027 erstmals Pflegegrad 2 erhält, bekommt das volle Landespflegegeld für 2027.

Wer hat keinen Anspruch?

Kein Landespflegegeld gibt es bei Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad. Leer gehen auch Pflegebedürftige aus, die am 31. Dezember nicht in Bayern wohnen. Das gilt ebenso, wenn der Antrag zu spät eingeht.

Ein Umzug in ein Pflegeheim schadet nicht, solange es in Bayern liegt. Fällt der Pflegegrad weg oder ziehst du weg, musst du das melden.

Wie hoch ist das Landespflegegeld 2027?

Für 2027 zahlt der Freistaat 500 Euro. Der Betrag gilt seit dem Pflegegeldjahr 2026. Von 2018 bis 2025 gab es 1.000 Euro. Eine weitere Änderung für 2027 ist bisher nicht bekannt, Stand Oktober 2026.

Was hat sich geändert?

Die Staatsregierung beschloss die Kürzung bei der Haushaltsklausur 2024. Der Landtag stimmte im Dezember 2025 zu. Die Regierung begründet die Halbierung mit der Haushaltslage. Rund 230 Millionen Euro pro Jahr sollen in Pflegeplätze, Quartierskonzepte und neue Wohnformen fließen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach hält die Anpassung für vertretbar. VdK und DGB kritisierten die Halbierung, eine Petition sammelte Unterschriften dagegen.

ZeitraumPflegegeldjahrHöheAuszahlung
bis 20241.10. bis 30.9.1.000 Eurojährlich
Übergang1.10.2024 bis 31.12.2025 (15 Monate)1.000 EuroAnfang 2026
2026Kalenderjahr500 Eurobis 31.1.2027
2027Kalenderjahr500 Eurobis 31.1.2028

Neu ist auch: Anträge brauchen nur noch Textform statt Unterschrift auf Papier. Das Landesamt stellt dafür ein elektronisches Formular bereit.

Wie stelle ich den Antrag?

  1. Öffne den Online-Antrag auf der Website des Landesamts für Pflege oder lade das Formular herunter.
  2. Trage die Daten der pflegebedürftigen Person und das Konto ein. Der Kontoinhaber muss genau wie bei der Bank geschrieben sein.
  3. Lade eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids hoch oder lege sie bei.
  4. Sende den Antrag online, per Post, Fax oder E-Mail ab.
  5. Warte auf den Bescheid. Die Zahlung kommt bis Ende Januar des Folgejahres.

Zuständige Stelle ist das Bayerische Landesamt für Pflege in Amberg. Einen Antrag brauchst du nur einmal, er gilt für die Folgejahre weiter.

Welche Unterlagen brauche ich?

Du brauchst eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad, das Gutachten reicht nicht. Dazu kommt die Bankverbindung der pflegebedürftigen Person. Stellt jemand anderes den Antrag, legt er eine Vollmacht oder den Betreuerausweis bei. Bei Kindern unterschreiben beide Sorgeberechtigten, oder du weist das alleinige Sorgerecht nach.

Welche Fristen gelten?

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Ende des Pflegegeldjahres eingehen. Für 2026 ist das der 31. März 2027, für 2027 der 31. März 2028. Maßgeblich ist der Eingang beim Landesamt. Fehlende Unterlagen kannst du nachreichen.

Wann kommt das Geld?

Das Landespflegegeld wird einmal im Jahr ausgezahlt, spätestens bis 31. Januar des Folgejahres. Wegen vieler Anträge kann die Bearbeitung derzeit länger dauern. Eingangsbestätigungen verschickt das Landesamt nicht immer sofort.

Was tun bei einer Ablehnung?

Gegen einen ablehnenden Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids, meist ein Monat. Danach ist der Weg zum Sozialgericht offen. Hilfe geben Pflegestützpunkte und Sozialverbände wie der VdK.

Wie erreiche ich das Landesamt für Pflege?

Hotline Landespflegegeld: 09621 9669-2444
Erreichbarkeit: Montag und Dienstag 10 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 16 Uhr
E-Mail: landespflegegeld@lfp.bayern.de
Fax: 09621 9669-2222
Postanschrift: Postfach 13 65, 92203 Amberg
Hausanschrift: Mildred-Scheel-Straße 4, 92224 Amberg

Häufige Fragen zum Landespflegegeld

Ist das Landespflegegeld steuerpflichtig?

Nein. Das Landespflegegeld ist steuerfrei. Es ist außerdem nicht pfändbar und nicht vererbbar.

Wird es auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angerechnet?

Laut Gesetz sollen auch Jobcenter und Sozialamt es nicht auf Bürgergeld oder Sozialhilfe anrechnen. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Behörde. Gib das Landespflegegeld im Antrag trotzdem an.

Was passiert, wenn die pflegebedürftige Person stirbt?

Der Anspruch ist nicht vererbbar. Erhalten Erben die Zahlung innerhalb von drei Monaten nach dem Tod, fordert das Landesamt sie nicht zurück.

Quellen: Bayerisches Landespflegegeldgesetz Art. 1 bis 6; Gesetz zur Änderung des BayLPflGG vom 23.12.2025 (GVBl. 2025 S. 650); Bayerisches Landesamt für Pflege, Landespflegegeld und Kontakt; Bayerischer Landtag, Drs. 19/8147; Deutsches Ärzteblatt (10.12.2025); VdK Bayern. Stand 7. Oktober 2026.

Foto 1: Pexels (kostenlos nutzbar)

13. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit