Die Jagdzeiten in Bayern legt seit 1. April 2026 die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Jagdgesetz (§ 19 AVBayJG) fest. Rehböcke dürfen Jäger jetzt schon ab 16. April erlegen, Schwarzwild, Fuchs und Waschbär ganzjährig. Wolf und Goldschakal sind neu jagdbar, haben aber keine Jagdzeit.
- Jagdjahr: 1. April bis 31. März.
- Rehbock: 16.4. bis 15.10., Schmalreh: 16.4. bis 15.1., Geiß und Kitz: 1.9. bis 15.1.
- Ganzjährig: Schwarzwild, Fuchs, Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink, Nilgans.
- Ganzjährig geschont: Luchs, Wildkatze, Fischotter, Auerwild, Birkwild, Greifvögel.
- Schonzeitverstöße können eine Straftat sein, bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Was sind Jagdzeiten und Schonzeiten?
Die Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Jäger eine Wildart erlegen dürfen. Außerhalb davon gilt Schonzeit. Sie schützt das Wild vor allem während der Brut- und Setzzeit. Arten ohne festgesetzte Jagdzeit sind ganzjährig zu schonen (§ 22 BJagdG).
Welche Gesetze regeln die Jagdzeiten?
Den Rahmen setzt das Bundesjagdgesetz (BJagdG). Seit der Reform des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) legt Bayern seine Jagdzeiten unabhängig von der Bundes-Jagdzeitenverordnung fest. Der Landtag beschloss die Reform am 19. März 2026, sie gilt seit 1. April 2026. Die Wildarten stehen in § 18, die Jagdzeiten in § 19 AVBayJG. Oberste Jagdbehörde ist das Wirtschaftsministerium.
Warum unterscheiden sich die Zeiten nach Geschlecht und Alter?
Junge Tiere und Muttertiere brauchen besonderen Schutz. Deshalb beginnt die Jagd auf Geißen und Kitze erst im September, wenn die Kitze selbständig sind. Schmalrehe und Schmaltiere sind einjährige weibliche Tiere ohne Nachwuchs. Auf sie beginnt die Jagd früher. Böcke und Hirsche tragen in der Jagdzeit ihr ausgebildetes Geweih.
Welche Jagdzeiten gelten in Bayern?
Welche Jagdzeiten gelten für Schalenwild?
| Wildart | Jagdzeit |
|---|---|
| Rehbock | 16.4. bis 15.10. |
| Schmalreh | 16.4. bis 15.1. |
| Rehgeiß und Kitz | 1.9. bis 15.1. |
| Rotwild: Hirsche, Alttiere, Kälber | 1.8. bis 31.1. |
| Rotwild: Schmaltiere, Schmalspießer | 1.6. bis 31.1. |
| Dam- und Sikawild: Hirsche, Alttiere, Kälber | 1.9. bis 31.1. |
| Dam- und Sikawild: Schmaltiere, Schmalspießer | 1.7. bis 31.1. |
| Gamswild | 1.8. bis 15.12. |
| Muffelwild | 1.8. bis 31.1. |
| Schwarzwild | ganzjährig |
Wann ist Jagdzeit für Rehwild?
Für Böcke und Schmalrehe beginnt die Jagd seit 2026 schon am 16. April statt am 1. Mai. Neu ist auch die Abschussplanfreiheit: Jagdgenossenschaften können auf den behördlichen Abschussplan für Rehwild verzichten. Sie müssen das der unteren Jagdbehörde vor dem 1. April anzeigen. In Revieren mit hohem Verbiss braucht es zusätzlich ein Jagdkonzept.
Wann ist Jagdzeit für Schwarzwild?
Keiler, Bachen und Frischlinge haben in Bayern keine Schonzeit. Für Bachen, die Frischlinge führen, gilt aber der Elterntierschutz nach § 22 Abs. 4 BJagdG. In der Setzzeit dürfen Jäger sie nicht erlegen. Wegen der Afrikanischen Schweinepest können Behörden zusätzliche Regeln erlassen.
Wann ist Jagdzeit für Rotwild?
Rotwild darf in Bayern nur in festgelegten Rotwildgebieten vorkommen, außerhalb erlegen Jäger es konsequent. Die Jagd auf Schmaltiere und Schmalspießer beginnt im Juni, auf Hirsche, Alttiere und Kälber im August. Für Rotwild gelten weiterhin behördliche Abschusspläne.
Wann ist Jagdzeit für Raubwild und Niederwild?
| Wildart | Jagdzeit |
|---|---|
| Fuchs | ganzjährig |
| Dachs (alt / jung) | 1.8. bis 31.1. / 16.4. bis 31.1. |
| Steinmarder (alt / jung) | 1.8. bis 28.2. / 1.6. bis 28.2. |
| Baummarder | 16.10. bis 28.2. |
| Iltis, Hermelin, Mauswiesel | 1.8. bis 28.2. |
| Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink | ganzjährig |
| Feldhase | 16.10. bis 31.12. |
| Wildkaninchen | ganzjährig |
Wann ist Jagdzeit für Federwild?
| Wildart | Jagdzeit |
|---|---|
| Fasan | 1.10. bis 31.12. |
| Rebhuhn | 1.9. bis 31.10. |
| Stockente | 1.9. bis 15.1. |
| Krick-, Pfeif-, Reiher-, Tafelente u. a. | 1.10. bis 15.1. |
| Grau- und Kanadagans | 1.8. bis 28.2. |
| Nilgans | ganzjährig |
| Ringel- und Türkentaube | 1.11. bis 20.2. |
| Waldschnepfe | 16.10. bis 15.1. |
| Blässhuhn | 11.9. bis 20.2. |
| Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher | 16.7. bis 14.3. |
Für Ringeltauben gibt es eine Sonderregel zur Schadensabwehr auf Äckern und Neueinsaaten. Graureiher dürfen Jäger nur vom 16. September bis 31. Oktober im Umkreis von 200 Metern um Fischteiche erlegen.
Welche Ausnahmen gibt es?
In Setz- und Brutzeiten bleiben die zur Aufzucht nötigen Elterntiere tabu. Das gilt auch für Arten ohne Schonzeit. Für invasive Arten wie Waschbär, Marderhund, Mink, Nutria und Nilgans hebt Bayern diesen Schutz landesweit auf.
Die Jagdbehörden können Schonzeiten nach Art. 33 BayJG aufheben. Gründe sind etwa Wildseuchen wie die Schweinepest, übermäßige Wildschäden oder die öffentliche Sicherheit. Zuständig ist in der Regel die höhere Jagdbehörde an der Regierung.
Was gilt für Wolf und Goldschakal?
Wolf und Goldschakal stehen seit der Reform auf der Liste der jagdbaren Arten. Eine Jagdzeit haben sie nicht. Jäger dürfen sie nur schießen, wenn eine naturschutzrechtliche Ausnahme das erlaubt, etwa bei Wölfen, die wiederholt Weidetiere reißen. Die Bayerische Wolfsverordnung gilt weiter.
Welche Strafen drohen?
| Verstoß | Rechtsfolge |
|---|---|
| Ganzjährig geschontes Wild erlegt | Straftat nach § 38 BJagdG, bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe |
| Elterntier in der Setzzeit erlegt | Straftat nach § 38 BJagdG |
| Wild außerhalb der Jagdzeit bejagt | Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 5.000 Euro |
| Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen | Unzuverlässigkeit, Entzug des Jagdscheins |
Gerichte können zusätzlich ein Jagdverbot von einem bis sechs Monaten verhängen oder den Jagdschein für bis zu fünf Jahre sperren.
Wo finde ich die offizielle Verordnung?
Den Wortlaut der AVBayJG findest du auf gesetze-bayern.de. Das Wirtschaftsministerium veröffentlicht zusätzlich eine übersichtliche Tabelle der Jagdzeiten als PDF. Auskunft geben auch die unteren Jagdbehörden an den Landratsämtern und der Bayerische Jagdverband.
Häufige Fragen zu den Jagdzeiten in Bayern
Welche Wildarten dürfen ganzjährig bejagt werden?
Schwarzwild, Fuchs, Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund, Nutria, Mink und Nilgans. Der Elterntierschutz gilt trotzdem, außer bei den invasiven Arten.
Welche Arten sind ganzjährig geschont?
Unter anderem Luchs, Wildkatze, Fischotter, Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn, Wachtel und alle Greifvögel. Wolf und Goldschakal sind jagdbar, aber ohne Jagdzeit.
Wann beginnt das Jagdjahr?
Am 1. April. Es endet am 31. März des Folgejahres.
Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Jagdzeiten in Bayern (Stand Juni 2026) und Faktenblatt zur Reform des BayJG (31.03.2026); Landtags-Drs. 19/9707; Bundesjagdgesetz §§ 22, 38, 39, 41, 41a, 17. Stand Oktober 2026. Maßgeblich ist der amtliche Verordnungstext.
Foto 1: Makasch1966, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons




