Die Besoldungstabelle Bayern 2026 gilt ab 1. Oktober 2026. Das Grundgehalt steigt um 2,82 Prozent, sechs Monate später als bei den Tarifbeschäftigten. Das Landesamt für Finanzen zahlt die höheren Bezüge bereits im Vorgriff, das Gesetz muss der Landtag aber noch beschließen.
- Stand 7. Oktober 2026: Tabelle ab 1.10.2026 vorläufig, Gesetzentwurf Drs. 19/12912.
- Erhöhung: +2,82 % ab 1.10.2026, danach +2,0 % ab 1.9.2027 und +1,0 % ab 1.1.2028.
- Von Januar bis September 2026 galt weiter die Tabelle vom 1.2.2025.
- Beispiel: A9 Anfangsstufe 3.387,91 Euro, A13 Endstufe 6.342,19 Euro brutto im Monat.
- Offizielle Tabellen: Landesamt für Finanzen (LfF).
Was ist eine Besoldungstabelle?
Die Besoldungstabelle zeigt das monatliche Grundgehalt von Beamtinnen, Beamten, Richtern und Professoren. Anders als Tarifbeschäftigte verhandeln Beamte nicht über Tarifverträge. Ihr Gehalt legt der Landtag per Gesetz fest. Die Tabelle gilt für alle Beamten des Freistaats und der bayerischen Kommunen.
Welche Gesetze regeln die Besoldung in Bayern?
Grundlage ist das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG). Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder die Besoldung selbst. Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes verpflichtet den Dienstherrn zur amtsangemessenen Alimentation. Die Anpassungen beschließt der Landtag mit einem eigenen Anpassungsgesetz, aktuell dem „Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028“.
Gibt es schon eine offizielle Besoldungstabelle 2026?
Ja, aber nur vorläufig. Der Ministerrat hat die Anpassung am 19. Mai 2026 beschlossen. Am 15. Juli 2026 brachte die Staatsregierung den Gesetzentwurf in den Landtag ein. Das Landesamt für Finanzen veröffentlicht die Tabelle ab 1. Oktober 2026 „vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes“ und zahlt die Erhöhung im Vorgriff aus.
Rückblick: Was brachte 2025?
Bayern übertrug den Tarifabschluss der Länder von 2023 vollständig. Ab 1. November 2024 stiegen die Grundgehälter um 200 Euro. Ab 1. Februar 2025 folgten weitere 5,5 Prozent. Diese Tabelle galt bis 30. September 2026, eine Erhöhung im Frühjahr 2026 gab es für Beamte nicht.
Wie wird das TV-L-Ergebnis übertragen?
Am 14. Februar 2026 einigten sich Gewerkschaften und Länder auf den neuen TV-L. Die Staatsregierung hatte schon im November 2025 beim Doppelhaushalt beschlossen, Besoldungsanpassungen um sechs Monate zu verschieben. Den Sockelbetrag von 100 Euro übernimmt Bayern nicht, weil er das Abstandsgebot verletzen würde. Stattdessen gibt es 0,02 Prozentpunkte mehr. Anwärter erhalten 60 Euro ab Oktober 2026, weitere 60 Euro ab September 2027 und 30 Euro ab Januar 2028.
| Schritt | Tarifbeschäftigte (TV-L) | Beamte Bayern |
|---|---|---|
| 1. Erhöhung | +2,8 %, mind. 100 €, ab 1.4.2026 | +2,82 % ab 1.10.2026 |
| 2. Erhöhung | +2,0 % ab 1.3.2027 | +2,0 % ab 1.9.2027 |
| 3. Erhöhung | +1,0 % ab 1.1.2028 | +1,0 % ab 1.1.2028 |
Der Bayerische Beamtenbund kritisiert die Verschiebung scharf. Die nächste Plenarwoche des Landtags beginnt am 12. Oktober 2026.
Wie ist die Besoldungstabelle aufgebaut?
Die Tabelle besteht aus Besoldungsgruppen und Stufen. Die Gruppe hängt vom Amt ab, die Stufe von der Berufserfahrung. In Bayern beginnt die Tabelle bei Stufe 2, eine Stufe 1 gibt es nicht mehr.
| Besoldungsordnung | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| A3 bis A16 | die meisten Beamten, etwa Polizei, Verwaltung und Lehrkräfte | aufsteigende Stufen |
| B2 bis B11 | Spitzenämter, etwa Präsidenten von Behörden | feste Gehälter ohne Stufen |
| R1 bis R9 | Richter und Staatsanwälte | eigene Tabelle |
| W1 bis W3 | Professorinnen und Professoren | dazu Leistungsbezüge |
Wie hoch ist die Besoldung A ab 1. Oktober 2026?
| Gruppe | Stufen | Anfangsstufe | Endstufe |
|---|---|---|---|
| A5 | 2 bis 9 | 2.970,80 € | 3.429,62 € |
| A7 | 2 bis 9 | 3.160,90 € | 3.717,21 € |
| A9 | 2 bis 10 | 3.387,91 € | 4.223,97 € |
| A10 | 2 bis 10 | 3.636,87 € | 4.701,17 € |
| A11 | 3 bis 11 | 4.159,37 € | 5.212,45 € |
| A12 | 4 bis 11 | 4.654,97 € | 5.728,39 € |
| A13 | 5 bis 11 | 5.395,56 € | 6.342,19 € |
| A14 | 5 bis 11 | 5.771,02 € | 6.998,59 € |
| A15 | 6 bis 11 | 6.627,72 € | 7.873,54 € |
| A16 | 6 bis 11 | 7.304,89 € | 8.745,78 € |
Monatliches Grundgehalt brutto, vorläufig nach Gesetzentwurf. Weitere Werte: A3 2.862,51 bis 3.254,25 Euro, B2 9.110,38 Euro, R1 5.401,84 bis 8.071,81 Euro, W2 7.016,67 bis 7.710,52 Euro.
Wie liest du die Tabelle?
- Suche deine Besoldungsgruppe auf der Ernennungsurkunde oder der Bezügemitteilung.
- Lies deine Stufe auf der Bezügemitteilung ab.
- Nimm den Wert aus der Tabelle als Grundgehalt.
- Addiere Zulagen wie den Orts- und Familienzuschlag.
- Ziehe Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und deine private Krankenversicherung ab. So erhältst du das Netto.
Wie funktioniert der Stufenaufstieg?
Den Aufstieg regelt Art. 30 BayBesG. In den unteren Stufen steigst du alle zwei Jahre auf, in den mittleren alle drei Jahre. Ab Stufe 9 dauert es jeweils vier Jahre. Elternzeit und bestimmte Vordienstzeiten zählen mit. Bei dauerhaft unzureichender Leistung kann der Dienstherr den Aufstieg aussetzen.
Welche Zulagen kommen dazu?
| Zulage | Für wen | Höhe ab 1.10.2026 |
|---|---|---|
| Orts- und Familienzuschlag | Verheiratete, Beamte mit Kindern, Ledige in teuren Orten | je nach Ortsklasse I bis VII, z. B. 1 Kind 346,98 bis 546,06 € |
| Strukturzulage | A9 bis A13 | 115,00 € |
| Jährliche Sonderzahlung | alle Beamten, mit den Dezemberbezügen | 70 % bis A11, 65 % ab A12 |
| Amts- und Stellenzulagen | bestimmte Ämter und Funktionen | laut BayBesG |
Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. In München und anderen teuren Orten gilt eine hohe Ortsklasse.
Wie entwickeln sich die Gehälter?
| Beispiel | 1.11.2024 (rund) | 1.2.2025 (rund) | 1.10.2026 |
|---|---|---|---|
| A9 Anfangsstufe | 3.123 € | 3.295 € | 3.387,91 € |
| A9 Endstufe | 3.894 € | 4.108 € | 4.223,97 € |
| A13 Anfangsstufe | 4.974 € | 5.248 € | 5.395,56 € |
| A13 Endstufe | 5.847 € | 6.168 € | 6.342,19 € |
Die Werte für 2024 und 2025 sind aus den Erhöhungsschritten zurückgerechnet und daher gerundet.
Wie steht Bayern im Vergleich da?
| Land | A13 Endstufe, Jahresbrutto 2026 |
|---|---|
| Bayern | 81.683 € |
| Baden-Württemberg | 79.837 € |
| Berlin | 80.182 € |
| Nordrhein-Westfalen | 77.985 € |
| Hessen | 84.707 € |
| Bund | 85.970 € |
Bayern liegt vor Baden-Württemberg, Berlin und NRW, besonders beim Einstiegsgehalt. Bund und Hessen zahlen in der Endstufe mehr. Die Werte stammen aus dem Besoldungsvergleich von oeffentlicher-dienst.info mit Stichtag 31.12.2026 und enthalten Sonderzahlungen.
Häufige Fragen zur Besoldung in Bayern 2026
Wann wird das Gesetz beschlossen?
Der Entwurf liegt seit Juli 2026 im Landtag. Ein Beschluss im Herbst 2026 ist wahrscheinlich, ein genauer Termin steht noch nicht fest.
Gibt es einen Besoldungsrechner?
Ja. Einen frei nutzbaren Rechner für Brutto und Netto bietet oeffentlicher-dienst.info. Er berücksichtigt Lohnsteuer, Kinderfreibetrag und Kirchensteuer. Verbindlich ist nur deine Bezügemitteilung vom Landesamt für Finanzen.
Wo finde ich die offiziellen Tabellen?
Das Landesamt für Finanzen veröffentlicht alle Tabellen als PDF auf lff.bayern.de unter „Besoldungstabellen“. Deine Bezügemitteilung findest du im Digitalen Ordner des Mitarbeiterservice Bayern.
Quellen: Gesetzentwurf der Staatsregierung, Landtags-Drucksache 19/12912 vom 15.07.2026; Landesamt für Finanzen, Besoldungstabellen; Bericht aus der Kabinettssitzung vom 11.11.2025; dbb, vorläufige Besoldungstabelle Bayern ab 1.10.2026; BBB-Pressemitteilung vom 17.03.2026; TdL, Tarifeinigung vom 14.02.2026; oeffentlicher-dienst.info, Besoldungsvergleich; Art. 30 BayBesG. Stand 7. Oktober 2026, ohne Gewähr.
Foto 1: High Contrast, CC BY 3.0 DE, via Wikimedia Commons




