Ein Erbschein ist das amtliche Zeugnis des Nachlassgerichts, das zeigt, wer Erbe ist. Banken, Sparkassen und das Grundbuchamt verlangen ihn oft als Nachweis. Die Kosten hängen vom Nachlasswert ab. Bei 100.000 Euro zahlst du rund 546 Euro, bei 500.000 Euro rund 1.870 Euro.

  • Kosten richten sich bundesweit nach dem GNotKG, Tabelle B.
  • Es fallen zwei volle Gebühren an: Erbschein und eidesstattliche Versicherung.
  • Basis ist der Nachlasswert abzüglich der Schulden des Erblassers.
  • Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.
  • Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll ersetzt den Erbschein oft.

Wie berechnen sich die Kosten nach GNotKG?

Die Gebühren regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für den Erbschein fällt eine 1,0-Gebühr nach Nr. 12210 des Kostenverzeichnisses an. Für die eidesstattliche Versicherung kommt eine weitere 1,0-Gebühr nach Nr. 23300 hinzu. Die Höhe einer Gebühr steht in Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG.

Warum ist der Nachlasswert entscheidend?

Je höher der Nachlass, desto höher die Gebühr. Die Tabelle steigt in Stufen. Liegt der Wert zwischen zwei Stufen, gilt die nächsthöhere.

Was zählt zum Nachlasswert?

Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt des Todes (§ 40 GNotKG). Dazu zählen Guthaben, Immobilien, Wertpapiere, Autos und Wertgegenstände. Abziehen darfst du nur Schulden des Erblassers, etwa Kredite oder offene Rechnungen. Beerdigungskosten, Vermächtnisse und Pflichtteile mindern den Wert nicht.

Was kostet ein Erbschein 2026 je nach Nachlasswert?

NachlasswertGebühr ErbscheinGebühr eidesstattliche VersicherungGesamt beim Nachlassgericht
25.000 €115 €115 €230 €
50.000 €165 €165 €330 €
100.000 €273 €273 €546 €
200.000 €435 €435 €870 €
300.000 €635 €635 €1.270 €
500.000 €935 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €1.735 €3.470 €

Woraus setzen sich die Gesamtkosten zusammen?

Beim Nachlassgericht zahlst du eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B für den Erbschein. Eine zweite 1,0-Gebühr kostet die eidesstattliche Versicherung, beim Gericht oder beim Notar. Beim Notar kommen Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu. Eventuell brauchst du außerdem Urkunden wie Sterbe- oder Geburtsurkunden. Die Testamentseröffnung kostet laut Amtsgericht Freising pauschal 109 Euro.

Was kostet die eidesstattliche Versicherung beim Notar?

Die Gebühr ist beim Notar genauso hoch wie beim Gericht. Hinzu kommen aber 19 Prozent Umsatzsteuer und Auslagen. Bei 100.000 Euro Nachlass kostet die Versicherung beim Notar also rund 325 Euro statt 273 Euro. Dafür bekommst du oft schneller einen Termin.

Wie beantragt man einen Erbschein in Bayern?

  1. Kläre das zuständige Nachlassgericht. Das ist das Amtsgericht im Bezirk des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers (§ 343 FamFG).
  2. Vereinbare einen Termin, viele Gerichte vergeben ihn auch über das BayernPortal.
  3. Gib die nötigen Angaben nach § 352 FamFG ab und versichere sie an Eides statt.
  4. Das Gericht prüft den Antrag und ermittelt bei Bedarf weiter.
  5. Nach dem Beschluss erhältst du den Erbschein.

Ein vollständig digitaler Antrag ist in Bayern nicht möglich, die eidesstattliche Versicherung gibst du persönlich ab. Wohnst du weit entfernt, kann dein örtliches Amtsgericht sie aufnehmen. Ein Miterbe darf den Antrag für alle stellen.

Welche Unterlagen brauchst du?

Bring deinen Personalausweis oder Reisepass und die Sterbeurkunde des Erblassers mit. Die Verwandtschaft weist du mit Geburts- und Heiratsurkunden nach. Liegt ein Testament oder Erbvertrag nicht schon beim Gericht, bringst du ihn mit. Außerdem fragt das Gericht nach dem Nachlasswert und nach weiteren Erben.

Gibt es Unterschiede zwischen Bayern und anderen Ländern?

Nein. Das GNotKG gilt bundesweit, die Gebühren sind überall gleich. Unterschiede gibt es nur bei Terminvergabe und Bearbeitungszeit der einzelnen Amtsgerichte. Die Gebührentabelle B blieb auch 2025 unverändert, Stand Oktober 2026.

Gibt es günstigere Alternativen?

Ja. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift reicht dem Grundbuchamt in der Regel aus (§ 35 GBO). Auch Banken müssen sich laut Bundesgerichtshof meist damit begnügen. Eine Vollmacht über den Tod hinaus erleichtert den Zugriff auf Konten zusätzlich.

VarianteKosten nach dem TodAkzeptanz
Erbscheinzwei 1,0-Gebühren nach NachlasswertBanken, Grundbuchamt, Behörden
Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokollnur Eröffnungsgebühr, Testament hat der Erblasser zu Lebzeiten bezahltGrundbuchamt, meist Banken
Vollmacht über den Tod hinauskeineBanken für Konten

Wird ein Grundstück vererbt, ist die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Erbschein in Bayern?

Bei klarer Lage einige Wochen bis wenige Monate. Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins dauern über 40 Prozent der unstrittigen Verfahren länger als sechs Monate. Fehlende Urkunden oder Streit verlängern die Dauer.

Kostet ein gemeinschaftlicher Erbschein mehr?

Nein. Beim gemeinschaftlichen Erbschein für alle Erben gilt der ganze Nachlass als Wert, die Gebühr fällt nur einmal an. Ein Teilerbschein nur für einen Erbteil ist günstiger, deckt aber nur diesen Anteil ab.

Wer trägt die Kosten?

Schuldner gegenüber dem Gericht ist der Antragsteller. Die Kosten gelten als Nachlassverbindlichkeit. Die Erben bezahlen sie meist aus dem Nachlass.

Quellen: GNotKG Anlage 1 (KV 12210, 23300) und Anlage 2 (Tabelle B); § 40 GNotKG; §§ 343, 352 FamFG; § 35 GBO; Amtsgericht München und Amtsgericht Freising, Hinweise zum Nachlassverfahren; BayernPortal, Erbschein; BGH, Urteil vom 05.04.2016, XI ZR 440/15; Justiz NRW, Erbschein. Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Foto 1: Okfm, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

15. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit