Der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige in Oberbayern, inklusive Kranken- und Pflegeversicherung, richtet sich nach dem Einkommen und liegt 2026 zwischen rund 267 und 1.249 Euro im Monat, inklusive Pflegeversicherung. Grundlage sind die bundesweiten Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung, regionale Unterschiede gibt es nur beim Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Hier erfährst du, wie die Berechnung funktioniert.

  • Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, es gibt keinen Arbeitgeberanteil.
  • Mindestbemessungsgrundlage 2026: 1.318,33 Euro im Monat.
  • Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 Euro im Monat.
  • Beitragssatz: 14,6 Prozent mit, 14,0 Prozent ohne Anspruch auf Krankengeld, plus Zusatzbeitrag.
  • Bei 50.000 Euro Gewinn im Jahr zahlst du bei der AOK Bayern rund 895 Euro im Monat (kinderlos, mit Krankengeld).

Wie wird der Beitrag für Selbstständige berechnet?

Hauptberuflich Selbstständige sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) freiwillig versichert. Anders als Arbeitnehmer tragen sie den Beitrag allein. Die Höhe hängt vor allem vom Einkommen ab, nicht vom Alter. Der Beitrag ergibt sich aus der Formel: beitragspflichtige Einnahmen mal Beitragssatz. Die Einnahmen zählen aber nur zwischen einer Untergrenze und einer Obergrenze. Liegt dein Einkommen darunter, zahlst du den Mindestbeitrag. Liegt es darüber, zahlst du den Höchstbeitrag. Rechtsgrundlage ist § 240 SGB V.

Welche Einkünfte und Einkunftsarten zählen?

Die Krankenkasse berücksichtigt alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt dienen. Dazu zählen der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalanlagen sowie Renten und Einnahmen aus Versorgungsbezügen. Maßgeblich ist der Gewinn laut Einkommensteuerbescheid, nicht der Umsatz.

Was ist die Mindestbemessungsgrundlage?

Die Mindestbemessungsgrundlage legt fest, von welchem Mindesteinkommen der Beitrag mindestens berechnet wird. 2026 sind das 1.318,33 Euro im Monat. Auch wer weniger verdient, zahlt den Beitrag aus diesem Betrag. Der Gesetzgeber will so eine Mindestbeteiligung aller Versicherten sichern, denn der Versicherungsschutz ist für alle gleich.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Höchstgrenze für die Beitragsberechnung. 2026 liegt sie bei 5.812,50 Euro im Monat oder 69.750 Euro im Jahr. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.

Beitragssätze in der GKV 2026

Beitrag Satz 2026
Allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeld)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeld)14,0 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 % (kassenindividuell)
Zusatzbeitrag AOK Bayern2,69 %
Pflegeversicherung mit Kind3,6 %
Pflegeversicherung kinderlos (ab 23 Jahren)4,2 %

Mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld?

Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent. Mit einer Wahlerklärung erhältst du Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und zahlst den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent. Alternativ bieten viele Kassen Wahltarife mit früherem Krankengeld an. Wer im Krankheitsfall keine Rücklagen hat, sollte diese Möglichkeit prüfen.

Pflegeversicherung

Auch in der Pflegeversicherung zahlen Selbstständige den vollen Satz. Kinderlose ab 23 Jahren tragen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 erhalten Beitragsabschläge von 0,25 Prozentpunkten ab dem zweiten bis zum fünften Kind.

Beispielrechnungen 2026 (AOK Bayern)

Die AOK Bayern ist die größte Krankenkasse im Freistaat und in Oberbayern mit vielen Geschäftsstellen vertreten. Die Rechnungen nutzen ihren Zusatzbeitrag von 2,69 Prozent.

Fall Bemessung Krankenversicherung Pflege (kinderlos) Summe pro Monat
Mindestbeitrag ohne Krankengeld1.318,33 €220,03 €55,37 €275,40 €
Mindestbeitrag mit Krankengeld1.318,33 €227,94 €55,37 €283,31 €
50.000 € Gewinn, mit Krankengeld4.166,67 €720,42 €175,00 €895,42 €
Höchstbeitrag mit Krankengeld5.812,50 €1.004,98 €244,13 €1.249,11 €

So rechnest du selbst: Bemessung mal (14,6 % plus Zusatzbeitrag) ergibt den Krankenkassenbeitrag. Dazu kommt die Pflegeversicherung. Mit Kind sinkt der Pflegebeitrag, beim Mindestbeitrag zum Beispiel auf 47,46 Euro. Ein Beitragsrechner der Krankenkasse liefert dir den genauen Wert.

GKV oder PKV: Der Vergleich

Merkmal GKV PKV
Beitrag richtet sich nachEinkommenAlter, Gesundheit, Tarif
FamilieKinder und Partner oft beitragsfrei mitversichertjede Person zahlt eigenen Beitrag
Leistungengesetzlich festgelegtje nach Tarif, oft umfangreicher
Bei sinkendem EinkommenBeitrag sinktBeitrag bleibt gleich

Die Kosten der PKV hängen vor allem vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, dem Leistungsumfang und dem Selbstbehalt ab. Für junge, gesunde Selbstständige ist die PKV oft günstiger, im Alter steigen die Beiträge meist deutlich. Ein Wechsel zurück in die GKV ist ab 55 Jahren kaum noch möglich. Welche Versicherung passt, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab. Die Vorteile der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse liegen vor allem in der Familienversicherung und darin, dass der Beitrag mit dem Einkommen sinkt.

Einkommen melden und Beitrag anpassen

Wie melden Selbstständige ihr Einkommen?

Beim Start in die Selbstständigkeit schätzt du dein Einkommen, die Kasse setzt den Beitrag vorläufig fest. Später gilt der jeweils letzte Einkommensteuerbescheid als Nachweis. Reiche ihn nach Erhalt zeitnah bei der Krankenkasse ein. Fehlt der Bescheid für ein Jahr dauerhaft, setzt die Kasse den Höchstbeitrag fest.

Was passiert bei Einkommensänderungen?

Seit 2018 setzt die Kasse die Beiträge zunächst vorläufig fest. Liegt der Steuerbescheid für das Jahr vor, rechnet sie endgültig ab. Hast du mehr verdient, zahlst du nach. Hast du weniger verdient, erhältst du Geld zurück. Bricht das Einkommen stark ein, kannst du mit Nachweisen eine Anpassung beantragen.

Wie lässt sich der Beitrag senken?

Am meisten bringt ein Vergleich der Krankenkassenbeiträge, genauer der Zusatzbeiträge, denn die Kassen unterscheiden sich um mehr als einen Prozentpunkt. Wer Rücklagen hat, kann auf das gesetzliche Krankengeld verzichten. Einkommensänderungen solltest du zeitnah melden. Sinnvoll ist auch, betriebliche Ausgaben vollständig abzusetzen, denn nur der Gewinn zählt. Ein Gespräch mit Steuerberater oder Krankenkasse klärt individuelle Fragen.

FAQ: Krankenversicherung für Selbstständige

Gelten in Oberbayern andere Regeln?

Nein. Mindestbemessung, Bemessungsgrenze und Beitragssätze gelten bundesweit. Unterschiede gibt es nur beim Zusatzbeitrag der gewählten Kasse.

Gilt das auch für Freiberufler?

Ja. Freiberufler gelten bei der Krankenversicherung als Selbstständige, manchmal auch Selbständige geschrieben. Ausnahmen bestehen für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Stand: Oktober 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: § 240 SGB V; Bundesregierung, Beitragsbemessungsgrenzen 2026; AOK Bayern, Zusatzbeitrag 2026; GKV-Spitzenverband, Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.

Foto 1: George Milton, Pexels (kostenlos nutzbar)

2. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit