Listenhunde in Bayern sind Hunderassen, die eine Verordnung von 1992 als Kampfhunde einstuft. Fünf Rassen der Kategorie 1 gelten immer als gefährlich, ihre Haltung braucht eine Erlaubnis der Gemeinde. Für 14 Rassen der Kategorie 2 genügt ein Negativzeugnis nach einem Wesenstest.
- Kategorie 1: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu.
- Kategorie 2: 14 Rassen, darunter Rottweiler, Bullterrier und Cane Corso.
- Halten ohne Erlaubnis: Bußgeld bis 10.000 Euro.
- Zucht von Kampfhunden: Bußgeld bis 50.000 Euro.
- In München kostet ein Kampfhund 1.200 Euro Hundesteuer im Jahr.
Was sind Listenhunde laut bayerischer Verordnung?
Grundlage ist die Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992. Sie stützt sich auf Art. 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Die Verordnung nennt Rassen, bei denen sie die Kampfhunde-Eigenschaft vermutet. Auch Kreuzungen mit diesen Rassen zählen dazu. Zuständig für Erlaubnis und Kontrolle ist die Gemeinde.
Welche Kategorien und Rasselisten gibt es in Bayern?
Welche Rassen gehören zur Kategorie 1?
Zur Kategorie 1 zählen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu. Dazu kommen Kreuzungen dieser Rassen untereinander und mit anderen Hunden.
Welche Rassen gehören zur Kategorie 2?
Zur Kategorie 2 gehören 14 Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino und Dogue de Bordeaux. Außerdem zählen Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler dazu.
Was unterscheidet Kategorie 1 und 2?
| Merkmal | Kategorie 1 | Kategorie 2 |
|---|---|---|
| Vermutung der Gefährlichkeit | nicht widerlegbar | widerlegbar |
| Haltung | nur mit Erlaubnis der Gemeinde | frei mit Negativzeugnis |
| Voraussetzung | berechtigtes Interesse, Zuverlässigkeit | Gutachten und Wesenstest |
| Zucht | verboten | nur mit Negativzeugnis |
Ein Hund kann auch ohne Listenrasse als Kampfhund gelten, wenn jemand ihn auf Aggressivität abgerichtet hat.
Welche Voraussetzungen gelten für Kategorie 1?
Wer einen Kategorie-1-Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Gemeinde nach Art. 37 LStVG. Sie gibt es nur bei einem berechtigten Interesse, etwa zur Bewachung eines gefährdeten Grundstücks. Liebhaberei reicht nicht. Der Halter muss zuverlässig sein und ein Führungszeugnis vorlegen. Die Gemeinde kann Auflagen machen, zum Beispiel Leinen- und Maulkorbpflicht oder eine Haftpflichtversicherung. Die Hürden für eine Erlaubnis sind hoch.
Wie erhält man ein Negativzeugnis für Kategorie 2?
- Beauftrage einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Hundeverhalten.
- Er erstellt ein Gutachten über Wesen des Hundes und Sachkunde des Halters.
- Reiche das Gutachten bei deiner Gemeinde ein.
- Die Gemeinde prüft es, oft mit dem Veterinäramt.
- Ohne Beanstandung stellt sie das Negativzeugnis aus.
Welpen erhalten bis zum 18. Lebensmonat ein befristetes Negativzeugnis auf Basis eines Kurzgutachtens. Danach folgt der vollständige Wesenstest. Mit Negativzeugnis gilt der Hund nicht als Kampfhund. Eine Leinenpflicht kann die Gemeinde trotzdem anordnen.
Was ist ein Wesenstest und wie läuft er ab?
Beim Wesenstest prüft ein Sachverständiger, wie der Hund auf Menschen, andere Hunde und Stresssituationen reagiert. Typisch sind Begegnungen mit Fremden, Lärm, Gedränge und Situationen an der Leine. Ein Kurzgutachten für junge Hunde kostet etwa 150 bis 250 Euro. Die Kosten für den vollen Test hängen vom Sachverständigen ab. Das Ergebnis gilt in der Regel lebenslang, außer es gibt einen Vorfall oder einen Halterwechsel.
Brauche ich einen Sachkundenachweis?
Einen eigenen Sachkundenachweis wie in anderen Bundesländern gibt es in Bayern nicht. Die Sachkunde des Halters prüft der Sachverständige im Rahmen des Gutachtens. Du solltest Wissen über Haltung, Erziehung, Körpersprache und rechtliche Pflichten nachweisen können. Kurse bieten Hundeschulen und Tierärzte an.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Hundesteuer für Listenhunde?
Das legt jede Gemeinde selbst fest. In München zahlst du 144 Euro für einen normalen Hund und 1.200 Euro für einen Kampfhund pro Jahr.
Darf ich einen Listenhund nach Bayern mitnehmen?
Für Kategorie-1-Hunde brauchst du auch bei einem Umzug eine Erlaubnis. Für Kategorie-2-Hunde brauchst du ein Negativzeugnis. Frag bei der Gemeinde, ob sie Gutachten aus anderen Bundesländern anerkennt. Melde den Hund bei der Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Quellen: Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992; Art. 37 und 37a LStVG; BayernPortal, Erlaubnis zur Kampfhundehaltung (Stand 29.03.2026); Merkblätter der Landratsämter Landshut (06/2026) und Freising; Gemeinde Leiblfing, Infoblatt Wesenstest; Hundesteuersatzung München. Stand Oktober 2026.
Foto 1: Tatanga 2006, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons




