Ja, die Rente mit 63 soll abgeschafft werden. Die Rentenkommission hat das im Juni 2026 empfohlen, und die Koalition aus Union und SPD will alle Empfehlungen umsetzen. Ein Gesetz gibt es aber noch nicht, strittig sind Übergangsfristen und mögliche Ausnahmen.
- Offizieller Name: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 38 SGB VI).
- Voraussetzung heute: 45 Beitragsjahre, abschlagsfrei ab 64 Jahren und 10 Monaten (Jahrgang 1963).
- Rentenkommission empfiehlt Abschaffung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“.
- Bärbel Bas sagt Vertrauensschutz zu, im Gespräch sind rund fünf Jahre Übergang.
- Gesetzentwurf geplant bis Ende 2026, Stand: 2. Oktober 2026.
Wie ist der aktuelle Stand der Debatte?
Am 23. Juni 2026 legte die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen vor. Empfehlung 6 sieht vor, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren abzuschaffen. Am 2. Juli beschloss der Koalitionsausschuss, alle Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen.
Bundeskanzler Friedrich Merz nannte das Ende der Frühverrentung Ende August ein „Kernstück der Reform“. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas versprach am 11. September: „Es wird einen Vertrauensschutz geben.“ Ende September diskutierte die Koalition einen Kompromiss mit 46 oder 47 Beitragsjahren. Ein Kabinettsbeschluss steht noch aus.
Was ist die Rente mit 63?
„Rente mit 63“ ist der Alltagsbegriff für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, geht ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente. Mit 63 ging das nur für die Jahrgänge bis 1952.
Welche Voraussetzungen gelten aktuell?
Nötig sind 45 Jahre Wartezeit nach § 51 Abs. 3a SGB VI. Dazu zählen Pflichtbeiträge, Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, Pflege, Krankengeld und Arbeitslosengeld I. Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zählt nicht mit. Eine Ausnahme gilt bei Insolvenz des Arbeitgebers. Freiwillige Beiträge zählen nur, wenn du mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge hast.
| Jahrgang | Abschlagsfrei ab |
|---|---|
| 1958 | 64 Jahre |
| 1960 | 64 Jahre und 4 Monate |
| 1962 | 64 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 64 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Wie hat sich die Regel entwickelt?
Die Rente nach 45 Jahren gibt es seit 2012, zunächst ab 65 Jahren. Mit dem Rentenpaket von Andrea Nahles sank die Grenze am 1. Juli 2014 auf 63. Seit dem Jahrgang 1953 steigt sie um zwei Monate pro Jahrgang. Ab Jahrgang 1964 liegt sie wieder bei 65.
Wie viele Menschen nutzen die Rente mit 63?

2025 gingen 262.361 Menschen auf diesem Weg in Rente. Das sind rund 28 Prozent aller neuen Altersrenten. Ihre durchschnittliche Rente lag bei 1.677 Euro. Mehr als die Hälfte von ihnen hatte sogar 47 oder mehr Beitragsjahre.
Was kostet die Rente mit 63?
Die Kommission beziffert die Ersparnis durch eine Abschaffung auf rund 430 Millionen Euro pro Rentenjahr und Zugangsjahrgang. Das DIW schätzt für die Bertelsmann Stiftung einen Gesamteffekt von 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang. Darin stecken auch zusätzliche Steuern und Beiträge.
Welche Folgen hat sie für den Fachkräftemangel?
Laut DIW blieben ohne die Regel rund 125.000 Vollzeitkräfte pro Jahrgang länger im Job, im Schnitt etwa zehn Monate. Betroffen sind oft erfahrene Facharbeiter. Das IW Köln weist darauf hin, dass die geburtenstärksten Jahrgänge zwischen 2027 und 2031 die Altersgrenze erreichen.
Welche Argumente gibt es?
Was spricht für die Abschaffung?
Befürworter verweisen auf die steigenden Kosten für die Rentenkasse und die jüngere Generation. Die Regel binde Fachkräfte, die der Arbeitsmarkt dringend braucht. Laut ifo-Chef Clemens Fuest nutzen sie zudem viele Menschen mit hohen Einkommen. Wer körperlich schwer arbeitet, sei damit nicht gezielt geschützt.
Was spricht gegen die Abschaffung?
Gegner halten die Regel für eine Frage der Gerechtigkeit. Wer früh ins Berufsleben startet, zahlt besonders lange ein. Viele haben ihre Lebensplanung darauf ausgerichtet. Laut einer ZDF-Umfrage lehnen 75 Prozent der Befragten eine Abschaffung ab.
Wer steht wofür?
| Akteur | Position | Begründung |
|---|---|---|
| Bundeskanzler Merz (CDU) | Abschaffung | Anreize zur Frühverrentung beenden |
| CDU-Politiker Thorsten Frei | Abschaffung | „Generationengerechtigkeit“ |
| CSU-Landesgruppe | Abschaffung | „Härtefälle ja, Regelfälle nein“ |
| Arbeitgeberverband BDA | Abschaffung | Reform nicht verwässern |
| ifo, IW, Sachverständigenrat | Abschaffung | Finanzierung, Fachkräfte |
| Bärbel Bas (SPD) | Reform mit Vertrauensschutz | Übergang von etwa fünf Jahren |
| SPD-Abgeordnete Annika Klose | lange Übergangsfrist | Betroffene nicht „kurz vor knapp“ treffen |
| DGB | gegen Abschaffung | „zutiefst ungerecht“ |
| Sozialverband VdK | gegen ersatzlose Abschaffung | Übergang und Ersatzlösung nötig |
| Die Linke | gegen Abschaffung | lange Erwerbsbiografien honorieren |
Am 30. September forderten 46 Ökonomen in einem offenen Brief, das Reformpaket ohne Abstriche umzusetzen.
Welche Alternativen werden diskutiert?
| Option | Wirkung |
|---|---|
| Abschaffung mit Übergangsfrist | Empfehlung der Kommission |
| 46 oder 47 Beitragsjahre | geringe Einsparung, da viele 47 Jahre erreichen |
| Weniger Kindererziehungszeiten anrechnen | trifft vor allem Frauen |
| Nur für körperlich schwere Berufe | schwer abzugrenzen |
| Schutzrente bei Gesundheitsproblemen | ab 2032 im Gespräch |
Was würde sich für Versicherte ändern?
Ein Arbeitsentwurf des Arbeitsministeriums, über den Medien im September berichteten, nennt erste Details. Er ist nicht offiziell bestätigt. Danach behalten die Jahrgänge bis 1966 die heutige Regel. Für die Jahrgänge 1967 bis 1971 gäbe es nur Schutzklauseln, etwa bei vereinbarter Altersteilzeit. Ab Jahrgang 1972 entfiele der Anspruch.
Beispiel: Eine Industriemechanikerin aus Rosenheim, Jahrgang 1974, hat mit 16 Jahren angefangen. Heute könnte sie mit 65 abschlagsfrei gehen. Ohne die Regel müsste sie bis 67 arbeiten oder Abschläge von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen.
Wie unterscheiden sich die Rentenarten?
| Rentenart | Wartezeit | Altersgrenze ab Jg. 1964 | Abschläge |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre | 67 | keine |
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre | frühestens 63 | 0,3 % pro Monat, max. 14,4 % |
| Besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre | 65 | keine |
Wie regeln andere Länder in Europa die Frührente?
Österreich schaffte die abschlagsfreie „Hacklerregelung“ zum Jahr 2022 ab. Seitdem gilt ein Abschlag von 4,2 Prozent pro Jahr. Frankreich erlaubt mit der „carrière longue“ einen früheren Ruhestand für Menschen, die sehr jung angefangen haben. Belgien kennt Frührenten mit 60 Jahren nach 44 Beitragsjahren.
Wie beantrage ich die Rente nach 45 Jahren?
- Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
- Rentenauskunft anfordern und die 45 Jahre nachrechnen lassen.
- Antrag etwa drei Monate vor dem Wunschtermin stellen, online oder bei einer Beratungsstelle.
- Personalausweis, Steuer-ID, Krankenkasse und Bankverbindung bereithalten.
Häufige Fragen zur Abschaffung der Rente mit 63
Gibt es Bestandsschutz für rentennahe Jahrgänge?
Wer bereits Rente bezieht, ist nicht betroffen. Für rentennahe Jahrgänge hat Bärbel Bas Vertrauensschutz zugesagt. Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei Rentenreformen angemessene Übergangsfristen, legt aber keine feste Dauer fest.
Ab wann soll die Rente mit 63 wegfallen?
Das steht noch nicht fest. Die Koalition will bis Ende 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen. Im Gespräch sind Übergangsfristen von zwei bis zehn Jahren.
Kann ich trotzdem früher in Rente gehen?
Ja, die Rente für langjährig Versicherte bleibt möglich, allerdings mit Abschlägen. Die Kommission empfiehlt, auch hier die Grenze von 63 auf 64 Jahre anzuheben.
Quellen: Empfehlungen der Alterssicherungskommission (BMAS, Juni 2026); Bundesregierung, FAQ Rentenreform; Deutsche Rentenversicherung, RV in Zeitreihen 2025 und RV in Zahlen 2026; §§ 38, 51, 236b SGB VI; Bertelsmann Stiftung/DIW (3.6.2026); IW Köln (18.9.2026); zdfheute (26.8. und 11.9.2026); t-online (24.9. und 1.10.2026); Handelsblatt (24.9.2026); BVerfG 1 BvR 2491/97; Österreichisches Parlament (2020). Stand 2. Oktober 2026.
Foto 1: Sevgiilale, Pexels (kostenlos nutzbar)
Grafik 1: eigene Darstellung, oberbayerisches-alpenvorland.de, Daten: Deutsche Rentenversicherung




