Die Schulpflicht in Bayern dauert insgesamt zwölf Jahre: neun Jahre Vollzeitschulpflicht und danach Berufsschulpflicht. Schulpflichtig wird, wer bis zum 30. Juni sechs Jahre alt ist. Homeschooling ist in Bayern nicht erlaubt.
- Beginn: mit dem Schuljahr, in dem das Kind bis 30.6. sechs wird.
- Einschulungskorridor 1.7. bis 30.9.: Eltern entscheiden, Frist 10. April.
- Vollzeitschulpflicht 9 Jahre, Berufsschulpflicht in der Regel bis zum Ausbildungsende.
- Geflüchtete Kinder sind spätestens drei Monate nach dem Zuzug schulpflichtig.
- Schulschwänzen kann ein Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro kosten.
Was bedeutet Schulpflicht in Bayern?
Schulpflicht heißt: Kinder und Jugendliche müssen eine Schule besuchen und regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Eltern müssen dafür sorgen. Die Pflicht folgt aus Art. 129 der Bayerischen Verfassung und ist im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) geregelt.
Rechtsgrundlage: Art. 129 Bayerische Verfassung, Art. 35 bis 41 BayEUG
Für wen gilt die Schulpflicht?
Sie gilt für alle Kinder und Jugendlichen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Bayern. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Kinder mit Behinderung sind schulpflichtig.
Wann beginnt die Schulpflicht?
Mit Beginn des Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden. Für Kinder mit Geburtstag zwischen 1. Juli und 30. September gilt der Einschulungskorridor. Hier entscheiden die Eltern nach Beratung durch die Schule. Wer sein Kind erst ein Jahr später einschulen will, teilt das der Schule bis 10. April schriftlich mit.
Beispiel: Ein Kind mit Geburtstag am 15. Juni 2021 kommt im September 2027 in die Schule. Ein Kind mit Geburtstag am 15. August 2021 kann 2027 oder 2028 starten. Der erste Schultag 2027 ist der 14. September, mehr dazu im Artikel Schulbeginn Bayern 2027.
Rechtsgrundlage: Art. 37 Abs. 1 BayEUG
Ist eine vorzeitige Einschulung möglich?
Ja. Kinder, die erst nach dem 30. September sechs werden, können auf Antrag der Eltern früher in die Schule kommen. Voraussetzung ist, dass sie voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten können. Bei Geburtstag nach dem 31. Dezember ist ein schulpsychologisches Gutachten Pflicht. Die Schulleitung entscheidet.
Wann ist eine Zurückstellung möglich?
Die Schule kann ein schulpflichtiges Kind für ein Schuljahr zurückstellen, wenn es voraussichtlich erst dann erfolgreich lernen kann. Das soll vor Unterrichtsbeginn geschehen, spätestens bis 30. November. Die Zurückstellung ist nur einmal möglich.
Rechtsgrundlage: Art. 37 Abs. 2 BayEUG
Wie läuft die Anmeldung zur Grundschule?
- Die Gemeinde oder Schule informiert die Eltern über den Termin der Schuleinschreibung, meist im März.
- Melde dein Kind an der zuständigen Sprengelschule an.
- Bring Geburtsurkunde, Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung und Masernschutz mit.
- Die Schule führt ein kurzes Einschulungsverfahren durch.
- Du erhältst die Bestätigung und später die Einladung zum ersten Schultag.
Wie lange dauert die Schulpflicht?
| Phase | Dauer | Schularten | Zielgruppe |
|---|---|---|---|
| Vollzeitschulpflicht | 9 Schuljahre | Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule | alle Kinder ab 6 |
| Berufsschulpflicht | bis Ausbildungsende, längstens bis zum Schuljahr mit 21 | Berufsschule | Auszubildende und Jugendliche ohne Abschluss |
Wer eine Klasse überspringt, verkürzt die Vollzeitschulpflicht. Wer wiederholt, verlängert sie nicht. Nach der Vollzeitschulpflicht können Jugendliche freiwillig das 10. oder 11. Schuljahr an der Mittelschule besuchen.
Rechtsgrundlage: Art. 35 Abs. 2, Art. 37 Abs. 4, Art. 39 BayEUG
Wie erfüllen Auszubildende die Berufsschulpflicht?
Auszubildende besuchen die Berufsschule während der gesamten Ausbildung, meist in Teilzeit oder im Blockunterricht. Der Betrieb muss sie dafür freistellen. Von der Berufsschulpflicht befreit sind unter anderem Jugendliche mit mittlerem Schulabschluss ohne Ausbildung sowie Freiwilligendienstleistende in FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst.
Wann endet die Schulpflicht?
Die Schulpflicht endet nach zwölf Jahren oder früher mit Erfüllung der Berufsschulpflicht. Das ist etwa mit dem Abschluss der Ausbildung oder mit dem mittleren Schulabschluss der Fall.
Welche Sonderfälle gibt es bei der Schulpflicht?
Ist Homeschooling in Bayern erlaubt?
Nein. Die Schulpflicht erfüllt nur, wer eine Schule besucht. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2009 bestätigt, dass Eltern keinen Anspruch auf Heimunterricht haben. Zulässig sind staatliche Schulen und genehmigte Privatschulen.
Gilt die Schulpflicht für ausländische und geflüchtete Kinder?
Kinder mit Asylantrag oder bestimmten Aufenthaltserlaubnissen sind spätestens drei Monate nach dem Zuzug schulpflichtig. Kinder mit Duldung sind sofort schulpflichtig. Ohne Deutschkenntnisse kommen sie oft zunächst in Deutschklassen. Die Schule bestimmt die passende Jahrgangsstufe.
Rechtsgrundlage: Art. 35 Abs. 1 Satz 2, Art. 36 Abs. 3 BayEUG
Was gilt bei längerer Krankheit?
Kranke Kinder sind vom Unterricht entschuldigt, die Schulpflicht bleibt bestehen. Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als sechs Wochen, können Eltern Hausunterricht beantragen. Kinder in längerer Klinikbehandlung besuchen die Schule für Kranke.
Was gilt für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
Kinder mit Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht an einer allgemeinen Schule oder an einem Förderzentrum. Die Eltern entscheiden nach Beratung. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulaufsicht. Beim Förderschwerpunkt geistige Entwicklung kann die Vollzeitschulpflicht bis zu zwölf Jahre dauern.
Rechtsgrundlage: Art. 41 BayEUG
Wann ist eine Befreiung oder Beurlaubung möglich?
Eine vollständige Befreiung gibt es nur in Ausnahmefällen. Einzelne Schultage kann die Schule auf Antrag beurlauben, etwa bei Familienfeiern oder religiösen Feiertagen. Urlaub vor den Ferien gilt nicht als Grund.
Was passiert bei Verstößen?
Fehlt ein Kind unentschuldigt, spricht die Schule zuerst mit den Eltern. Hilft das nicht, informiert sie die Kreisverwaltungsbehörde. Diese kann ein Bußgeld von 5 bis 1.000 Euro verhängen, gegen Eltern oder gegen Schüler ab 14 Jahren. Als letztes Mittel darf die Behörde das Kind zwangsweise zur Schule bringen lassen. Bei dauerhaftem Fehlen schaltet sie oft das Jugendamt ein.
Rechtsgrundlage: Art. 118 und 119 BayEUG
Häufige Fragen zur Schulpflicht in Bayern
Wie viele Jahre dauert die Schulpflicht?
Insgesamt zwölf Jahre. Davon sind neun Jahre Vollzeitschulpflicht.
Gilt die Schulpflicht auch an Privatschulen?
Ja. Der Besuch einer staatlich genehmigten Privatschule erfüllt die Schulpflicht.
Quellen: Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Art. 35 bis 41, 118, 119; Bayerische Verfassung Art. 129; BayernPortal, Einschulung (Stand 07.08.2026); Landtags-Drucksache 19/3145; BVerwG, Beschluss vom 15.10.2009, 6 B 27.09. Stand Oktober 2026.
Foto 1: DALIBRI, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons




