Der Wassercent in Bayern kostet 10 Cent pro Kubikmeter Grundwasser und gilt seit 1. Juli 2026. Direkt zahlen nur Wasserversorger, Industrie und Betriebe mit eigenem Brunnen. Haushalte merken ihn über den Wasserpreis, für zwei Personen sind das rund 10 Euro im Jahr.

  • Höhe: 10 Cent pro Kubikmeter entnommenes Grundwasser
  • Start: 1. Juli 2026, erste Zahlung im Jahr 2027
  • Freimenge: 5.000 Kubikmeter pro Jahr, für das erste Halbjahr 2.500
  • Haushalte zahlen indirekt über den Trinkwasserpreis
  • Die Einnahmen fließen in Wasser- und Grundwasserschutz

Was ist der Wassercent in Bayern?

Der Wassercent ist ein Entgelt für die Entnahme von Grundwasser. Der Landtag hat ihn am 10. Dezember 2025 mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes beschlossen. Die Regeln stehen in den Artikeln 78 bis 81. Bayern ist damit das 14. Bundesland mit einer solchen Abgabe.

Umweltminister Thorsten Glauber nennt den Wassercent einen „Meilenstein für den Grundwasserschutz in Bayern“. Die Abgabe soll zeigen, dass Wasser einen Wert hat. Sie soll außerdem zu einem sparsamen Umgang anregen.

Quellwasser fließt aus einem moosbewachsenen Felsen im Wald
Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Bayern

Wer muss den Wassercent zahlen?

Zahlen muss, wer selbst Grundwasser entnimmt. Das sind vor allem öffentliche Wasserversorger wie die Stadtwerke. Dazu kommen Industriebetriebe, Gewerbe und Landwirte mit eigenem Brunnen. Wer sein Wasser vom örtlichen Versorger bekommt, erhält keinen eigenen Bescheid.

Für jeden Entnehmer gilt eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern im Jahr. Erst für die Menge darüber zahlt man. Im ersten Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026 liegt die Grenze bei 2.500 Kubikmetern.

Wer ist vom Wassercent befreit?

Das Gesetz nennt mehrere Ausnahmen. Befreit sind Entnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa durch die Feuerwehr, und für den Hochwasserschutz. Ausgenommen sind auch die Sanierung von Grundwasser und Entnahmen für die Fischerei. Wärmepumpen und andere Erdwärmenutzungen zahlen nicht, wenn sie das Wasser direkt zurückleiten. Auch die Bewässerung in Land- und Gartenbau ist befreit.

Was gilt für Landwirte?

Höfe mit eigenem Brunnen nutzen die Freimenge von 5.000 Kubikmetern. Höfe am öffentlichen Netz zahlen über den Wasserpreis ab dem ersten Kubikmeter mit. Der Bayerische Bauernverband rechnet für einen Milchviehbetrieb mit 100 Kühen und Nachzucht mit rund 500 Euro Mehrkosten im Jahr. Verbandspräsident Günther Felßner hatte eine komplette Befreiung der Landwirtschaft gefordert.

Was kostet der Wassercent einen Haushalt?

Die Versorger geben den Wassercent in der Regel an ihre Kunden weiter. Netto steigt der Preis um 10 Cent pro Kubikmeter, mit 7 Prozent Mehrwertsteuer sind es 10,7 Cent. Ein Kubikmeter entspricht 1.000 Litern.

In Deutschland verbraucht ein Mensch im Schnitt rund 125 Liter am Tag. Das sind etwa 45 Kubikmeter im Jahr. Daraus ergeben sich diese Mehrkosten:

HaushaltVerbrauch pro JahrMehrkosten brutto
1 Person45 m³rund 4,80 €
2 Personen90 m³rund 9,60 €
3 Personen135 m³rund 14,40 €
4 Personen180 m³rund 19,30 €

Die Stadtwerke München haben ihren Preis zum 1. Juli von 1,74 auf 1,84 Euro netto pro Kubikmeter erhöht. Brutto kostet der Kubikmeter jetzt 1,97 Euro. Für einen Zwei-Personen-Haushalt mit 8 Kubikmetern im Monat rechnen die SWM mit 10,32 Euro mehr im Jahr. Auch die Stadtwerke Weilheim informieren ihre Kunden über den Wassercent.

Muss ich für meinen Gartenbrunnen zahlen?

In der Praxis nicht. Ein privater Gartenbrunnen fördert nur einen Bruchteil der Freimenge von 5.000 Kubikmetern. Das wären rund 13.700 Liter am Tag. Wer einen genehmigten Brunnen mit großer Fördermenge betreibt, sollte seine Zählerstände trotzdem festhalten.

Alte Schwengelpumpe aus Metall mit steinernem Becken
Eigene Brunnen bleiben meist unter der Freimenge

Wie wird der Wassercent erhoben?

Zuständig sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Entnehmer können ihre tatsächliche Menge bis zum 1. März 2027 melden. Die Behörden empfehlen, die Stände von Wasserzähler oder Pumpenstromzähler am 1. Juli und 31. Dezember 2026 zu notieren. Eine neue Pflicht zum Einbau von Zählern gibt es nicht, sofern der Bescheid keine verlangt.

SchrittTermin
Beginn der Erhebung1. Juli 2026
Zählerstand notieren1. Juli und 31. Dezember 2026
Meldung der Mengebis 1. März 2027
Erste Zahlung2027

Wofür wird das Geld verwendet?

Die Einnahmen sind zweckgebunden. Sie fließen in den Schutz von Wasser und Trinkwasser und in eine nachhaltige Wasserwirtschaft. Schätzungen gehen von 70 bis 78 Millionen Euro im Jahr aus. Laut Rödl & Partner stammen rund 49 Millionen aus der öffentlichen Versorgung und 29 Millionen aus der Industrie.

Welche Kritik gibt es am Wassercent?

Der BUND Naturschutz kritisiert, dass die Abgabe nur Grundwasser erfasst. Wasser aus Flüssen und Seen bleibt frei, etwa für Kühlung oder Wasserkraft. Außerdem hält der Verband 10 Cent für zu wenig, um zum Sparen anzuregen.

Ein breites Bündnis stört sich an der fehlenden Messpflicht. Dazu gehören Gemeindetag, Städtetag, der Verband kommunaler Unternehmen, der BUND Naturschutz und der LBV. Sie fordern, jede Entnahme über 50 Kubikmeter im Jahr zu messen. Der Bauernverband sieht dagegen die Landwirtschaft zu stark belastet.

Häufige Fragen zum Wassercent

Wann kommt der Wassercent in Bayern?

Der Wassercent gilt seit 1. Juli 2026. Die erste Zahlung für das zweite Halbjahr 2026 wird 2027 fällig.

Wie hoch ist der Wassercent?

Er beträgt 10 Cent pro Kubikmeter entnommenes Grundwasser, also 1 Cent pro 100 Liter.

Bekomme ich als Mieter eine Rechnung?

Nein. Der Wassercent steckt im Wasserpreis des Versorgers. Mieter zahlen ihn über die Nebenkosten.

Muss die entnommene Menge gemessen werden?

Nicht zwingend. Ohne Meldung können die Behörden mit der genehmigten oder einer geschätzten Menge rechnen. Wer weniger entnimmt, sollte deshalb seine echten Zählerstände melden.

Quellen: Bayerisches Landesportal (bayern.de), Stadtwerke München, Landratsamt Fürstenfeldbruck, top agrar, Rödl & Partner, Verband kommunaler Unternehmen Bayern, BUND Naturschutz, Stadt Weilheim i.OB (Stand Oktober 2026).

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8. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit